AGB / Terms & Conditions

§ 1 Vertragsbedingungen

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte/Aufträge von Uwe Rattay Photographer, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt und dessen Auftraggeber. Diese AGB gelten auch für alle anderen mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Ebenso haben Sie Gültigkeit für die im Rahmen des Auftrages mit weiteren Beteiligten abgeschlossenen Verträge, z.B. Modelverträge. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge der Auftragnehmer.

(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggebern, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(3) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Bestellung von Leistungen und bei Abschluss von Verträgen erkennen Vertragspartner diese Geschäftsbedingungen ausnahmslos an. Einer Einbeziehung von AGBs des jeweiligen Vertragspartners wird vorsorglich widersprochen.

§ 2 Vertragsbestandteile

(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Kreativleistungen im Bereich der Erstellung visueller Konzepte und Inhalte, inklusive der planerisch-organisatorischen Umsetzung – insbesondere im Bereich der Fotografie und Videografie.

(2) Die Auftragsausführungen sind teilweise risikobehaftet (z.B. bei Expeditionen). Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Ereignisse durch Naturgewalten, berechtigen die Auftragnehmer, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder bei drohender Gefahr für Leib und Leben ganz abzubrechen. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen die Auftragnehmer resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine nicht eingehalten oder Ergebnisse nicht erzielt werden können.

§ 3 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Es gilt deutsches Urheberrecht, wie es durch das UrhG geregelt ist, als vereinbart. Das Urheberrecht (z.B. an Lichtbildwerken) an sich ist nicht übertragbar (§29 Abs1 UrhG), jedoch können vom Urheber Nutzungsrechte an Dritte übertragen werden (§29 Abs.2 UrhG).

Grundsätzlich werden für Leistungen/Werke des Auftragnehmers, soweit nichts anders schriftlich vereinbart worden ist, nur Nutzungsrechte für den schriftlich vereinbarten Nutzungsrahmen eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte, Urheberrechte oder sonstige Verwertungsrechte übertragen.

(2) Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen/Werke (Texte, Fotos, Filme, Ideen, Konzepte, Strategien, sonstige Beiträge, etc. (nachfolgend „Leistungen“ oder „Werke“ genannt), sowie entsprechende Leistungen, die im Vorfeld im Rahmen der Auftragsakquise entstehen, sind geistiges Eigentum der Auftragnehmer und durch das Urhebergesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Die Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Auftragnehmer weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist ohne ausdrückliche Genehmigung unzulässig.

(3) Bei Verstoß gegen § 2 (1) hat der Auftraggeber der Auftragnehmer Schadensersatz zu leisten, mindestens eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten, bzw. vor Vertragsschluss, der üblichen Vergütung zu zahlen.

(4) Soweit nichts anderes vereinbart, werden im Rahmen eines Projektes nur Nutzungsrechte im Rahmen des jeweiligen Auftrages übertragen. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das ‚Einfache Nutzungsrecht‘ übertragen. Weitergehende Verwertungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer behält sich in jedem Fall das Recht vor, die erbrachten Leistungen/Werke im Rahmen der Eigenwerbung oder Präsentation z. B. in einen Imagefilm oder auf der Homepage oder vergleichbar zu verwenden.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Arbeiten des Auftragnehmers bei Publizierung gem. §13 UrhG zu kennzeichnen (Credit). In diesen Zusammenhang gilt auch §95c UrhG, der eine Entfernung bestehender Urheberrechtsvermerke verbietet. Diese Pflicht kann für werbliche Verwendung durch eine entsprechende gesonderte, schriftliche Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ausgeschlossen werden.

(6) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers. Dritte in diesem Sinne sind auch verbundene Unternehmen oder Unternehmen, an denen der Auftraggeber sonstwie beteiligt ist oder die wiederum eine Beteiligung am Unternehmen des Auftraggebers halten. Vertragspartner des Auftragnehmers ist ausschließlich das im Vertrag genannte bzw. das den jeweiligen Auftrag freigebende Unternehmen. Daraus ergibt sich der Nutzungsberechtigte an den Leistungen/Werken gemäss des vereinbarten Umfanges.

(7) Über Art und Umfang der Nutzung steht dem Auftragnehmer ein Auskunftsanspruch / Belegexemplar zu.

(8) Nutzungsrechte sind im Sinne unserer AGB wie folgt definiert (nachfolgende Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit):

Einfaches Nutzungsrecht:

Das Recht, das Urheberwerk in einem definierten Rahmen zu verwenden und zu publizieren. Dieses Recht ist vom Nutzer nicht auf Dritte übertragbar (z.B. an Bildagenturen oder andere Dritte).

Exklusives Nutzungsrecht:

Das Recht, das Urheberwerk in einem definierten Rahmen exklusiv zu verwenden und zu publizieren. Das bedeutet, der Urheber garantiert dem Nutzer, Dritten keine Nutzung der derselben Werke zu übertragen. Dies gilt grundsätzlich oder innerhalb eines definierten Rahmens (z.B. branchenspezifisch oder zeitlich limitiert). Das Exklusive Nutzungsrecht ist ein Einfaches Nutzungsrecht (s.o.)

Redaktionelle Nutzung:

Jede Verwendung, die inhaltlich nicht unmittelbar auf Umsatz ausgerichtet ist und z.B. der Berichterstattung, Information oder Unterhaltung dient. Darunter fallen u.a. redaktionelle Beiträge, Bücher).

Werbliche Nutzung:

Jede Verwendung, die auf Absatz, z.B. eines Produktes oder einer Dienstleistung, ausgerichtet ist. Darunter fallen z.B.: Anzeigen (Print/Online), Plakat, Flyer, Kataloge, Beilagen, Advertorials, Banner, Social Media, Influencing, Merchandising etc.)

Buyout:

Das Buyout schliesst alle Nutzungsarten einer Verwendung und Publizierung ein. Dies ohne Einschränkungen (s.u.). Das Buyout ist ein ‚Einfaches Nutzungsrecht‘ und schliesst die Übertragung der erworbenen Rechte an Dritte aus (s.o.). Einschränkungen können z.B. zeitlich, geografisch, medial oder bezogen auf Branche, Sprachraum, Auflage, Platzierung etc. vereinbart werden.

§ 4 Angebote / Zahlungsbedingungen / Rücktritt

(1) Grundlage für alle Angebote ist ein Projektvertrag und/oder ein Briefing.

Das Briefing muss vor der Leistungserbringung vom Auftragsgeber unterzeichnet werden. Ebenso das vom Auftragsnehmer erstellte Angebot. Leistungsumfang und Angebotssumme werden auf Grundlage des schriftlichen Briefings in der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Version erstellt.

Etwaige Änderungen des Briefings erfordern eine Nachkalkulation.

Mit der Freigabe/Unterzeichnung erklärt sich der Auftraggeber mit der Angebotssumme bzw. dem Produktionsbudget einverstanden. Wenn erforderlich, kann der Auftragnehmer einzelne Kostenpositionen des Gesamtbudgets auf andere im Angebot genannte Positionen oder auch auf zum Zeitpunkt der Freigabe nicht enthaltene Position umverteilen, solange es für die Erbringung der Leistung und die Erzielung des vereinbarten Ergebnisses erforderlich ist.

(2) Produktionskosten können aufgrund unvorhergesehner Mehraufwände bis zu 10% über dem Gesamtangebot berechnet werden, ohne dass es hierfür einer Nachkalkulation oder Freigabe durch den Auftraggeber bedarf. Darüber hinaus gehender Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und ggf. einer Nachkalkulation und gesonderter Freigabe..

(3) Das vereinbarte Honorar versteht sich als Nettobetrag, zzgl. verauslagter Kosten und gesetzlicher Umsatzsteuer. Wenn nicht anders vereinbart, hat die Zahlung sofort und ohne Abzug nach Rechnungstellung zu erfolgen. Sämtliche Rechte bleiben bis zur vollständigen Zahlung beim Auftragnehmer. Insbesondere kann ein etwaig eingeräumtes Nutzungsrecht der bis zur vollständigen Zahlung jederzeit widerrufen werden. Erfolgt die Zahlung nicht binnen 14 Tagen nach Rechnungstellung, gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.

(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen, auch vor Leistungserbringung zu verlangen und die Auftragsbearbeitung vom fristgerechten Zahlungseingang abhängig zu machen.

(5) Sollte nichts anderes vereinbart sein, richtet sich die Berechnung der Honorare nach dem branchenüblichen Honorar, im Zweifel nach den Honorarempfehlungen des Gesamtverbandes Deutscher Werbeagenturen (GWA), bzw. nach den Empfehlungen des Bundesverbandes professioneller Bildanbieter e.V. (BVPA).

(6) Bei Rücktritt/Stornierung eines erteilten Auftrages vor Projektbeginn, berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr:

bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 20%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 25%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 50%.

Etwaige bis dahin verauslagte Fremdhonorare und Produktionskosten sind vom Auftraggeber, soweit nicht ganz oder teilweise stornierbar, in der tatsächlich entstanden Höhe zu übernehmen.

§ 5 Verwertungsgesellschaften

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren vom Auftragnehmer verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese dem Auftragnehmer gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

(2) Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung des Auftragnehmers in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich

§ 6 Haftung/Inhalte/Streitigkeiten

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

(2) Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

(3) Mit der Annahme des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die Produktion.

(4) Der Auftraggeber/Vertragspartner versichert, dass er zur Verwendung aller der übergebenen Informationen/ Vorlagen/Materialien/Warenzeichen/Markenbezeichnungen, Geschmacks- und Gebrauchsmuster, etc. berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Für den Fall, dass etwaige Ansprüche gegen den Auftragnehmer erhoben werden, stellt der Vertragspartner den Auftragnehmer diesbezüglich von allen Ersatzansprüchen im Innen- und soweit möglich auch im Außenverhältnis frei. Insbesondere übernimmt der Vertragspartner auch sämtliche Kosten, die in diesem Zusammenhang durch Rechtsberatung- und Vertretung entstehen.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für in Auftrag gegebene Fremdleistungen.

(6) Die Freigabe von Leistungen/Werken und Veröffentlichung obliegt dem Auftragaggeber/Vertragspartner. Sofern der Auftragnehmer mit der Veröffentlichung oder Verbreitung der Leistungen/Werke beauftragt wird, stellt der Auftragaggeber/Vertragspartner den Auftragnehmer von jeglicher Haftung frei.

(7) Entwürfe sind freizugeben und abzuzeichnen oder unverzüglich zu beanstanden.

(8) Der Auftragaggeber/Vertragspartner verpflichtet sich, zeitliche Nutzungsbeschränkungen, die sich aus Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftragaggeber/Vertragspartner ergeben einzuhalten. Insbesondere verpflichtet sich der Auftragaggeber/Vertragspartner Rechte aus Verträgen, die der Auftragnehmer mit Dritten, insbesondere Rechteinhabern wie Modellen eingeht, zu beachten.

(9) Der Auftragnehmer übernimmt für die erstellten Leistungen/Werke keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber über seine eigenen Rechtsberater. Entsprechend ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(10) Für Modellverträge gilt, dass das jeweils uneingeschränkte Recht der gefertigten Bilder, Filme oder sonstigen Leistungen/Werke beim Auftragnehmer verbleibt. Etwaige zeitliche oder sonstige Beschränkungen der Nutzung müssen ausdrücklich vereinbart werden. Das Nutzungsrecht des Auftraggebers ist auf das jeweils vertraglich eingeräumte Nutzungsrecht beschränkt. Dieses gilt insbesondere auch für zeitliche Beschränkungen.

Jegliche weitergehende Nutzung (zeitlich, räumlich, medial, Speicherung, Veränderung etc.), auch teilweise oder in Auszügen, bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer gegenüber Ansprüchen Dritter von der Haftung frei, soweit diese auf Vertrags- oder Rechtsverletzungen oder einer Kontrollpflicht (insbesondere bezgl. der Einhaltung der übertragenen Nutzungsrechte) des Auftraggebers oder seiner Beauftragten, Partner oder verbundener Unternehmen in Sinne von §3 Abs.6 dieser AGB, zurückzuführen sind.

(11) Kommt es während oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren anzustreben. Bei Streitigkeiten bezüglich der Qualitätsbeurteilung oder Honorarhöhe werden externe Gutachten erstellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Auftraggeber und Auftragnehmer geteilt.

§ 7 Konkurrenzausschluss

(1) Der Auftragnehmer akzeptiert soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.

(2) Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird vom Auftragnehmer im Rahmen der branchenüblichen Weise sichergestellt.

§ 9 Datenschutz

(1) Für alle Aufträge gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (siehe auch Datenschutzerklärung weiter unten).

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Standort des Auftragnehmers, zurzeit Weilheim i. OB., Deutschland. Es gilt deutsches Recht

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl gültig. Die ungültige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck der Vertragsparteien am Nächsten kommt.


Hinweise zur Datenverarbeitung

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:

Verantwortlicher: Uwe Rattay, Photographer, Kirchenweg 22, 82399 Raisting, Deutschland

Email: mail@uwerattay.com Telefon: +49(0)170.4200048

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung

Wenn Sie uns beauftragen, erheben wir folgende Informationen:

-  Anrede, Vorname, Nachname,

-  eine gültige E-Mail-Adresse,

-  Anschrift,

-  Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),

-  Fotos mit EXIF-Daten,

-  Steuernummer / VAT-ID

Die Erhebung dieser Daten erfolgt,

-  um Sie als unseren Kunden identifizieren zu können;

-  um Sie angemessen beraten und Ihre Aufträge bearbeiten zu können;

-  zur Korrespondenz mit Ihnen;

-  zur Rechnungsstellung;

-  zur Erfüllung des mit Ihnen geschlossenen Vertrages.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung und Kundenbetreuung und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Kundenverhältnis erforderlich.

Die für die Auftragserfüllung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der Verjährung (3 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde,) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.

3. Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. 

Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Aufträgen mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an unsere Partnerunternehmen zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Erfüllung der Anfrage. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.

4. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:

-    gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;

-    gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;

-    gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

-    gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;

-    gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;

-    gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und

-    gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.

5. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: mail@uwerattay.com

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